Barrierefreiheitsgesetz Österreich: Alles, was Websitebetreiber 2025 wissen müssen

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Autor | Alexander Eisendle
Autor | Alexander Eisendle
Zuletzt geändert am: 28.07.2025
ACHTUNG: Der folgende Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Wir haben die Infos mit bestem Wissen und Gewissen zusammengefasst. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Anwalt, die WKO oder an das Sozialministerium Österreich. Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte.

Das neue Barrierefreiheitsgesetz Österreich (BaFG) ist mit Ende Juni 2025 in Kraft getreten und bringt zahlreiche Neuerungen für Websitebetreiber. Spätestens jetzt sollten Unternehmen und Verantwortliche genau prüfen, ob ihre Online-Auftritte die geforderten Standards erfüllen. In diesem Beitrag erfährst du, was das Barrierefreiheitsgesetz für dich als Websitebetreiber bedeutet, welche Anforderungen du erfüllen musst und wie du deine Website fit für die Zukunft machst.

Was ist das Barrierefreiheitsgesetz Österreich?

Das Barrierefreiheitsgesetz Österreich (BaFG) setzt die Vorgaben des Europäischen Barrierefreiheits-Aktes (European Accessibility Act, EAA) um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen die uneingeschränkte Nutzung digitaler Angebote und Dienstleistungen zu ermöglichen. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen – insbesondere Websites und mobile Anwendungen – barrierefrei zu gestalten.

Warum ist Barrierefreiheit so wichtig?

Barrierefreiheit im Internet ermöglicht allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Services. Neben Menschen mit Behinderungen profitieren auch ältere Menschen, Personen mit temporären Einschränkungen (z.B. nach einem Unfall) und Nutzer:innen mit geringer Technikaffinität von einer barrierefreien Gestaltung.

Wer ist vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen?

Das BaFG gilt für eine Vielzahl von Unternehmen und Branchen. Besonders relevant ist das Gesetz für:

  • Dienstleister, die digitale Produkte oder Services anbieten (z.B. Onlineshops, Banken, Reisebüros)
  • Betreiber von Websites und mobilen Anwendungen, die öffentlich zugänglich sind

Gibt es Ausnahmen?

Ja, Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz < 2 Mio. Euro) sind in Bezug auf Dienstleistungen wie Websites zunächst ausgenommen. Dennoch empfiehlt es sich auch für kleine Betriebe, Barrierefreiheit freiwillig umzusetzen, da sie so einen größeren Nutzer:innenkreis erreichen und rechtliche Grauzonen vermeiden.

Achtung: Für Produkte (z.B. Hardware wie Geldautomaten oder E-Book-Reader) gelten eigene Regeln!

Welche Anforderungen stellt das Barrierefreiheitsgesetz Österreich an Websites?

Das BaFG verweist auf international anerkannte Standards zur Barrierefreiheit. Die wichtigsten Grundlagen sind:

Technische Richtlinien

  • WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines), mindestens Level AA
    Diese Richtlinien beschreiben, wie Websites so gestaltet werden, dass sie von allen Menschen bedient werden können.
  • EN 301 549
    Europäische Norm für die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen.

Was muss konkret barrierefrei sein?

  • Alle wesentlichen Inhalte und Funktionen einer Website (z.B. Texte, Formulare, Bilder, Navigationselemente)
  • Mobile Anwendungen (Apps), sofern sie öffentlich zugänglich sind
  • E-Commerce-Angebote (z.B. Online-Shops, Buchungsplattformen)
  • Elektronische Kommunikation (z.B. Kontaktformulare, Chatfunktionen)

Gut zu wissen: Auch PDF-Dokumente und eingebettete Videos sollten barrierefrei angeboten werden!


Schritt-für-Schritt-Anleitung: So setzt du das Barrierefreiheitsgesetz Österreich um

1. Bestandsaufnahme & Audit

Analysiere deine bestehende Website auf Barrieren. Nutze dazu automatische Tools (wie den WAVE- oder axe-Checker), aber ziehe auch Expert:innen oder Menschen mit Behinderungen zurate.

2. Maßnahmen planen und priorisieren

Lege fest, welche Probleme zuerst behoben werden müssen – etwa fehlende Alternativtexte für Bilder oder nicht bedienbare Formulare.

3. Umsetzung der Maßnahmen

Arbeite eng mit Webentwickler:innen und Designer:innen zusammen. Achte darauf, dass neue Inhalte und Funktionen immer direkt barrierefrei gestaltet werden.

4. Testen & Feedback einholen

Lass deine Website regelmäßig von Betroffenen testen – so erkennst du frühzeitig Verbesserungspotenzial.

5. Laufende Wartung

Halte deine Website auch nach dem Relaunch barrierefrei: Schulungen für Redakteur:innen, regelmäßige Audits und Updates sind Pflicht.

Wichtige Fristen: Bis wann müssen die Anforderungen erfüllt sein?

  • Stichtag für bestehende Websites:
    Alle betroffenen Websites müssen spätestens ab 28. Juni 2025 barrierefrei sein.
  • Übergangsfristen für bestimmte Dienstleistungen:
    Für Produkte, die vor Inkrafttreten des Gesetzes in Verkehr gebracht wurden, gelten längere Fristen bis spätestens 2030.

Achtung: Verstöße können ab dem Stichtag geahndet werden!

Was passiert bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsgesetz Österreich?

Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert rechtliche Konsequenzen:

  • Beschwerdeverfahren durch Nutzer:innen
  • Verwaltungsstrafen
  • Abmahnungen durch Interessenvertretungen

Zudem droht ein Imageverlust: Barrieren im Netz werden von der Öffentlichkeit zunehmend kritisch gesehen.

Dokumentations- und Nachweispflichten

Websitebetreiber müssen nachweisen können, dass ihre Angebote barrierefrei sind:

  • Barrierefreiheitserklärung:
    Jede Website muss eine leicht auffindbare Erklärung bereitstellen, die den aktuellen Stand der Barrierefreiheit beschreibt.
  • Dokumentation der Maßnahmen:
    Änderungen und Anpassungen sollten genau dokumentiert werden.
  • Feedback-Kanal:
    Nutzer:innen müssen eine Möglichkeit haben, Barrieren zu melden.

Förderungen & Unterstützung für Websitebetreiber

Es gibt zahlreiche Beratungsangebote sowie finanzielle Fördermöglichkeiten:

  • WKO (Wirtschaftskammer Österreich):
    Beratung, Infomaterial und Checklisten
  • Sozialministerium:
    Informationen zu Förderprogrammen und gesetzlichen Vorgaben
  • Private Beratungsstellen:
    Spezialisiert auf digitale Barrierefreiheit

Tipp: Förderungen können unter bestimmten Bedingungen beantragt werden – informiere dich frühzeitig!


FAQ zum Barrierefreiheitsgesetz Österreich

Gilt das Gesetz auch für bestehende Webseiten?

Ja, alle betroffenen Webseiten müssen bis spätestens Juni 2025 angepasst sein.

Was passiert, wenn ich meine Website nicht barrierefrei mache?

Es drohen Beschwerden durch Betroffene sowie rechtliche Konsequenzen wie Verwaltungsstrafen.

Müssen PDF-Dokumente auch barrierefrei sein?

Ja, wesentliche Dokumente wie Preislisten oder Verträge müssen ebenfalls zugänglich gestaltet werden.

Wie kann ich prüfen, ob meine Website barrierefrei ist?

Nutze automatische Prüf-Tools oder beauftrage spezialisierte Agenturen für einen Accessibility-Audit.

Barrierefreiheitsgesetz Österreich als Chance nutzen

Mit dem Barrierefreiheitsgesetz Österreich wird digitale Teilhabe erstmals verbindlich geregelt. Für Websitebetreiber heißt das: Jetzt handeln lohnt sich! Wer schon heute auf Barrierefreiheit setzt, sichert sich nicht nur rechtlich ab, sondern gewinnt neue Kundengruppen hinzu und verbessert die Nutzerfreundlichkeit seiner Angebote insgesamt.

Tipp: Starte mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme deiner Website – und setze danach Schritt für Schritt alle notwendigen Maßnahmen um.

Weiterführende Links:


Mit der Umsetzung des BaFG zeigst du gesellschaftliche Verantwortung – und sicherst den langfristigen Erfolg deiner digitalen Angebote in Österreich!

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Autor | Alexander Eisendle
Autor | Alexander Eisendle

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Ich arbeite seit 2014 im Online Marketing Bereich (SEO, Paid, Social, B2B SaaS)
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